Die Regelungen zum Schlachttiertransport sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 fixiert. Neben diesem gesetzlichen Rahmen ist es aus Gründen des Tierwohls und der Erhaltung der Fleischqualität anzustreben, kürzestmögliche Transporte vom Erzeuger zur Schlachtung zu gewährleisten. Wie durch mehrere Studien belegt, fehlt es in Sachsen an einer flächigen Abdeckung mit Schlachtkapazitäten. Dieses führt zu langen Tiertransportzeiten mit negativen Auswirkungen auf Tierwohl und Fleischqualität, zusätzlichen CO2-Emissionen, hohem Preisdruck auf tierhaltende Betriebe durch Oligopolstellungen der existierenden großen Schlachtbetriebe und erhöhten Transportkosten, was die Rentabilität und damit die Zukunft der Tierhaltung vielerorts in Frage stellt. Zudem sind bestehende Schlachthöfe meist nur auf ein Standardprodukt ausgelegt und es gibt wenig Möglichkeiten, sich mit besonderen Qualitäts-fleischprogrammen, wie z.B. der Einkreuzung alter Rassen oder der Mastdauer von einem Massenmarkt abzugrenzen. Um eine modulare Schlachtstätte in Containern umzusetzen ist ein großer Konzeptionierungs- und Planungsaufwand zu leisten. Vorrangig ist eine Anpassung an die europäische Fleischhygienegesetzgebung sowie die Anforderungen an Arbeitsschutz und technische Sicherheit vorzunehmen. Weiterhin sind neben Fragen der nachhaltigen Energieversorgung, Logistik und Medienversorgung insbesondere die Frage zu klären, wie die Containermodule im Sinne rechtlicher Vorgaben und einer zeitgemäßen Arbeitsplatzgestaltung ausgestattet sein müssen.